Samstag, 30. Januar 2010

Gespräche

Einladung zu einem Gespräch

Es fällt immer wieder auf, dass man als Eltern oder Lehrer zu einem Gespräch eingeladen wird oder dass man selber andere zu einem Gespräch einlädt, man aber keinen Hinweis erhält oder gibt, worum es in diesem Gespräch gehen soll.

Man kann dann manchmal so seine Überraschungen erleben, wenn man im Gespräch sitzt.

Es sollte deshalb eine grundsätzliche Regel sein, dass man dem anderen zumindest stichwortartig andeutet, worüber man mit ihm ein Gespräch führen will. Und wenn man selbst eingeladen wird, dann kann man auch darauf beharren, dass man über den Inhalt des zu führenden Gespräches informiert wird.

Falls man über mehrere Themen sprechen will, dann erfordert es die Fairness, dass man alle Themen vorher erwähnt.

Geschieht die Verabredung telefonisch, dann muss man sehr vorsichtig sein, dass man sich nicht durch die Andeutung des Themas schon in das Gespräch verwickeln lässt. Sondern man besteht darauf, dass man eben Genaueres in einem Gespräch in der Schule klären will.

Im Verlaufe des Gespräches halte man sich streng an die verabredeten Gesprächsinhalte und füge möglichst keine weiteren kritischen Punkte – auch nicht aus aktuellem Anlass - hinzu, sondern hebe diese lieber für einen späteren Zeitpunkt auf. Es ist für das Gegenüber ja schon ausreichend, nur mit einem oder mit zwei Problemen konfrontiert zu werden.

Ein kleines Beispiel, was ich vor nicht allzu langer Zeit erlebte:

Ein Vater ruft mich abends an und bittet ganz dringend um ein Gespräch, möglichst gleich morgen Nachmittag. Nach einiger Bemühung um einen geeigneten Termin wage ich es, ihn zu fragen, worüber er denn mit mir sprechen wolle.

Er meinte, dass er mit mir über die weitere Beschulung des Kindes an der Schule sprechen wolle. Daraufhin frage ich, ob es denn wirklich um ein Gespräch darüber ginge und ob meine Gedanken dazu in den Entscheidungsprozess noch einfließen würden oder ob die Entscheidung der Eltern schon gefallen sei. Da gab er zu, dass die Entscheidung bereits getroffen wurde, man wolle sie mir eigentlich nur mitteilen und begründen oder rechtfertigen.

Nun machte ich dem Vater klar, dass er eine solche Entscheidung mir gegenüber nicht rechtfertigen müsse, sondern in völliger Freiheit handeln könne, wie es dem freien Elternwillen entspreche. Auch deswegen seien wir eben eine Freie Waldorfschule.

Dem Vater fiel ein Stein vom Herzen. Ein weiteres Gespräch erübrigte sich.

Elterngespräche nach getroffener Kündigungs-Entscheidung sind völlig überflüssig. Man kann ja nur von ganzem Herzen der Familie und dem Kind alles Gute für die Zukunft wünschen.