Dienstag, 22. Dezember 2009

Geschenke

In den Beamtengesetzen der verschiedenen Bundesländern ist das Annehmen von Geschenken geregelt:
z.B. in Hessen: "Beamte dürfen Belohnungen und Geschenke in bezug auf ihr Amt oder ihre dienstliche Tätigkeit- auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses- nur mit Zustimmung der Behördenleitung annehmen.
Bei nach allgemeiner Auffassung geringwertigen Aufmerksamkeiten gilt die Zustimmung der Behörde als stillschweigend erteilt (Wert unter 7,67 Euro)."

Oder in Niedersachsen:

§ 78 Annahme von Belohnungen und Geschenken Der Beamte darf, auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, keine Belohnungen oder Geschenke in bezug auf sein Amt annehmen. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der obersten oder der letzten obersten Dienstbehörde. Die oberste Dienstbehörde kann die Befugnis zur Zustimmung auf andere Behörden übertragen.

Nun sind die Waldorfschulen freie Schulen, dennoch sind gelegentlich die Maßstäbe der Öffentlichkeit auch hier zu bedenken, da sie manchmal auch etwas Vernünftiges im gesellschaftlichen Umgang ausdrücken.

In den Waldorfschulen besteht eine engere persönliche Beziehung zwischen Lehrern und Eltern. Dies hat viele Vorteile, manchmal auch Nachteile. Viele Eltern wollen ihrer Verbundenheit durch Geschenke zu Weihnachten und zum Geburtstag Ausdruck verleihen. Wenn aber eine Klassenelternschaft zusammenlegt und dem Klassenlehrer z.B. am Ende der achten Klasse ein Geschenk macht, dann handelt es sich dabei oft um erhebliche Werte.

Eine Mutter argumentierte einmal: Auf jedes Elternhaus käme doch auch kein viel höherer Betrag zustande: 5 Euro x 35 Eltern = 175 Euro.

Allerdings spricht der Gesetzgeber vom Wert des Geschenkes, der nicht viel mehr als 7 Euro betragen dürfte, nicht von den Kosten für einzelne Schenkende. Man stelle sich ein Industrieunternehmen mit 100 000 Mitarbeitern vor, wo sich der Vorstand entschließt, einem Politiker ein "Geschenk" von 100 000 Euro zu machen - mit dem Argument, dass das ja nur 1 Euro pro Mitarbeiter wäre.

Das Verhältnis zwischen Lehrern und Eltern muss ganz frei von solchen Ansprüchen und Überlegungen bleiben, da sonst keine gegenseitige Freiheit möglich ist.

Die Eltern können dem Lehrer z.B. ein wichtiges Fachbuch schenken, was dieser dann in die Schulbücherei stellt. Dann haben alle etwas davon. Alles Egoistische wäre dabei ausgeschlossen.