Mittwoch, 30. Dezember 2009

Rechtzeitige Antwort

Ein Lehrer ist zugleich auch seine eigene "Behörde". Manche Regeln öffentlicher Einrichtungen sind auch für ihn sinnvoll.

So sollte z.B. jedes Anliegen von außen, jede Anfrage innerhalb einer angemessenen Frist erledigt oder beantwortet werden. Üblich sind höchstens vier Wochen. Besser noch ist es, wenn man beim Erhalt einer schriftlichen Anfrage - auch über Internet - sogleich den Empfang bestätigt und auf die zügige Bearbeitung des Anliegens hinweist.